Nutzung des Jagdregals
Offener Brief an Frau Bundesrätin Sommaruga
Das neue Jagdgesetz schafft klare Regeln für die Regulation geschützter Arten durch die Wildhüter der Kantone und erhöht dadurch die Sicherheit für Tier, Natur und Mensch. Es fördert zudem die Artenvielfalt auch dank Bundesunterstützung für natürliche Lebensräume von Wildtieren. JagdSchweiz, der Schweizerische Bauernverband, die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete und zahlreiche weitere Organisationen und Institutionen unterstützen die Anpassungen im neuen Gesetz.
Der Bundesrat hat am 24. August 2016 die Vernehmlassung zur Änderung des Jagdgesetzes eröffnet. Künftig sollen Bestände gewisser konfliktträchtiger geschützter Arten reguliert werden können, wenn trotz Präventionsmassnahmen grosse Schäden oder die konkrete Gefährdung von Menschen drohen. Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis am 30. November 2016.
Rückstände von Bleimunition in erlegten Wildtieren können Aasfresser wie den Steinadler oder Bartgeier vergiften und töten. In den vergangenen zehn Jahren wurde mehrmals bei tot oder krank aufgefunden Steinadlern aus den Alpen eine Vergiftung durch das Schwermetall Blei diagnostiziert, wie die
Schweizerische Vogelwarte Sempach und das Amt für Jagd und Fischerei des Kantons Graubünden in einer Studie nachweisen.
In der Schweiz soll gemäss Energie-Strategie 2050 die Windkraft massiv auf bis zu 6 TWh Jahresleistung (10%-Anteil am heutigen Strombedarf) ausgebaut werden. Diese Versechzigfachung der heutigen Leistung kann nur erreicht werden, wenn auch der Wald und andere sensible Gebiete in die Standortplanung miteinbezogen werden. Damit steigt aber nicht nur das Konfliktpotenzial mit der betroffenen Bevölkerung und dem Landschaftsschutz. Vor allem werden die bereits heute negativen Auswirkungen auf die Fauna nochmals massiv verstärkt.
Grundsätzlich halten wir fest, dass JagdSchweiz sich primär um die jagdlichen Belange in der Schweiz kümmert. Entsprechend äussern wir uns nur bedingt zum Thema der Auslandjagd.
JagdSchweiz hat im Januar 2013 Empfehlungen für den Einsatz von Wildkameras veröffentlicht und ausdrücklich auf die Einhaltung des Datenschutzgesetzes hingewiesen. In der Antwort auf die einfache Anfrage von NR Rossini vom 12.02.2014 hat nun der Bundesrat angekündigt, dass Wildkameras bei nächster Gelegenheit in der Jagdverordnung zu jagdlichen Zwecken verboten werden sollen.
Grundsätzlich halten wir fest, dass JagdSchweiz sich primär um die jagdlichen Belange in der Schweizkümmert. Entsprechend äussern wir uns nur bedingt zum Thema der Auslandjagd.
JagdSchweiz hat im Januar 2013 Empfehlungen für den Einsatz von Wildkameras veröffentlicht und ausdrücklich auf die Einhaltung des Datenschutzgesetzes hingewiesen. In der Antwort auf die einfache Anfrage von NR Rossini vom 12.02.2014 hat nun der Bundesrat angekündigt, dass Wildkameras bei nächster Gelegenheit in der Jagdverordnung zu jagdlichen Zwecken verboten werden sollen.
Massnahmen zur Wildschadenverhütung und der Wildschadenvergütung sind grundsätzlich Kompetenz der Kantone. Wildschäden an landwirtschaftlichen Kulturen, Nutztieren, im Forst und an Infrastrukturen sind in der Regel die Folge einer gewünschten artenreichen Fauna mit genetisch breit abgesicherten Populationen.
Die vier Verbände JagdSchweiz, Pro Natura, Schweizerischer Schafzuchtverband und WWF Schweiz haben sich auf gemeinsame Grundsätze, Ziele und Handlungsfelder in der Grossraubtierpolitik geeinigt. Sie verpflichten sich zu einer lösungsorientierten Zusammenarbeit.
JagdSchweiz hat gemäss Statuten und Leitbild den Auftrag, die freilebende Tierwelt und ihre Lebensräume zu erhalten und zu fördern. Wir setzen uns für die Erhaltung der Artenvielfalt und die massvolle Nutzung der Wildtierbestände ein.
Über die Verbandslösung „Vereinshaftpflicht“ von Jagd Schweiz sind ab sofort allfällige Haftpflichtansprüche für Personen- und Sachschäden bei Drohneneinsätze für die „Rehkitzrettung“, von Piloten mit entsprechender Ausbildung automatisch mitversichert.
Es liegt nicht im Interesse der Jäger, Arten durch die Jagd zu gefährden. Hingegen ist es eine Tatsache, dass gewisse jagdbare Arten in unserer intensiv genutzten Kulturlandschaft unter Druck geraten – und dies nicht durch die Jagd. Die Jagdverbände und Jäger in der Schweiz engagieren sich seit vielen Jahren personell und finanziell für die Förderung jagdbarer Arten und deren Lebensräume.
Unsachgemässe «Zäune» fordern allein im Kanton St.Gallen jährlich hundertfach Tod und Leid bei Wildtieren. Leider nehmen sich weder die Gemeinden noch der Kanton den Ursachen dieses Problems an. Dagegen kennen Nachbarkantone diesbezüglich griffigere Regelungen.
Der Bundesrat hat die revidierte Verordnung zur Vernehmlassung publiziert.
Aus den fünf Finalistinnen wählte die Jury am Samstag, 1. Februar 2020, in Thun die «Schweizer Jägerin 2020-2022». Die Wahl fiel auf die 28-jährige Célina Bapst aus Châtel-sur-Montsalvens im Greyerzbezirk des Kantons Freiburg. Die engagierte Freiburgerin wird für zwei Jahre als Botschafterin die Schweizer Jagd nach aussen vertreten und löst damit Renate König-Fahrni ab, welche während der letzten beiden Jahre als Jagdbotschafterin auftrat.
Am 5. Juli 2019 wird in Elgg das erste Schweizerische Schwarzwildgewöhnungsgatter (SWGG) offiziell eröffnet.
Nach einer längeren Anlaufphase steht das Schwarzwildgewöhnungsgatter in Elgg nun vor seiner Eröffnung.
Jagdhunde sind geliebte Familienmitglieder, für den Tierschutz unverzichtbar und aufgrund der langjährigen Ausbildung und vielen Prüfungen sehr wertvoll.
Auf Initiative der Arbeitsgemeinschaft für den Wald haben 20 schweizerische Organisationen zehn Tipps für einen respektvollen Waldbesuch erarbeitet.
Verordnung des BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) über Massnahmen gegen die Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest im Verkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Island und Norwegen
Änderung vom 17. Oktober 2018
Die grosse Mehrheit der Schweizer Bevölkerung ist der Meinung, dass hierzulande nachhaltig und tierschutzgerecht gejagt wird. Die Jagd nütze der Artenvielfalt und diene der Schadensprävention in Wald und Feld. JagdSchweiz freut sich über die positiven Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage und ist sich der damit verbundenen Verpflichtung bewusst.
Das Mountainbiken hat sich vom Trend- zum Breitensport entwickelt und ist nicht nur für den Tourismus, sondern auch für Freizeit und Naherholung wichtig. Elektromotoren erleichtern neuen Nutzergruppen den Zugang zum Mountainbiken. An vielen Orten gehen die Wünsche der MountainbikerInnen und die Vorstellungen von Behörden, WaldbesitzerInnen und anderen WaldbesucherInnen auseinander.
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist auf dem Vormarsch. In mehreren osteuropäischen Ländern treten seit einigen Jahren regelmässig Fälle von ASP bei Haus- und Wildschweinen auf, und die Krankheit breitet sich immer weiter nach Westeuropa aus.
Drohnen werden immer häufiger und zu vielerlei Zwecken eingesetzt. Dabei dringen sie auch in Gebiete vor, welche bisher wenig oder gar nicht durch Störungen beeinträchtigt waren. Vögel und andere Wildtiere können Drohnen als Bedrohung wahrnehmen, was zu Stress führt.
Die Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz appelliert an die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats und an das Parlament, in der Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie entscheidende Anpassungen vorzunehmen oder die Botschaft des Bundesrats als Ganzes zurückzuweisen.
Der Gesetzesvorschlag zur Teilrevision des Jagdgesetzes bietet eine gute Grundlage, ein praktikables und effizientes Management geschützter Arten sicherzustellen. Die Handlungsfähigkeit der Kantone wird gestärkt. Bei der Jagdplanung sollen die örtlichen Verhältnisse und die Anliegen der verschiedenen Akteure berücksichtigt werden.
Es geistern immer wieder Zahlen über sogenannte Jagdunfälle in der Schweiz herum JagdSchweiz hat nun Rücksprache mit der SUVA genommen, um an die effektiven Zahlen zu gelangen. Die Zahlen, welche die SUVA zu Jagdunfällen bereitgestellt hat, stammen von allen in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmern, die obligatorisch nach Unfallversicherungsgesetz (UVG) versichert sind.
Am 4.März 2022 hat der Bundesrat seinen indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative vorgestellt. Angesichts der Tatsache, dass die Schweiz eines der Länder in Europa ist, das ihre natürlichen Ressourcen und kulturellen Reichtümer am wenigsten schützt, gibt der Gegenvorschlag eine ungenügende Antwort auf die akute Biodiversitätskrise und den Verlust von Landschaft und Baukultur.
In der Schweiz ist der Einsatz von integrierten oder aufgesetzten Schalldämpfern gemäss Art. 2 Abs. 2 lit. i der Jagdverordnung verboten. In Finnland, Norwegen, Schweden und Schottland dagegen wird auf der Jagd mit Schalldämpfern geschossen. In Grossbritannien ist deren Verwendung für Jagdführer und Forstbeamte sogar vorgeschrieben.
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 15. und 16. Februar 2016 die von Ständerat Paul Niederberger am 10. Juni 2015 eingereichte und vom Ständerat am 23. September 2015 angenommene Motion vorberaten. JagdSchweiz setzt sich seit Jahren dafür ein, dass geschützte Tiere, gleich wie jagdbare Arten, einem konsequenten Management unterworfen und deren Bestände so reguliert werden, dass sie für die betroffene Bevölkerung tragbar bleiben und Schäden vermieden werden.
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates UVEK-S spricht sich für die Änderung des Jagdgesetzes aus, damit der Wolf ganzjährig gejagt werden kann. JagdSchweiz setzt sich seit Jahren dafür ein, dass geschützte Tiere, insbesondere Wolf und Luchs, gleich wie jagdbare Arten, einem konsequenten Management unterworfen und deren Bestände so reguliert werden, dass sie für die betroffene Bevölkerung tragbar bleiben und grössere Schäden an Haus- und Nutztiere sowie an Infrastrukturen vermieden werden.
JagdSchweiz hat Gelegenheit erhalten, zur Revision des neuen Lebensmittelgesetzes Stellung zu nehmen.
Durch die Revision der Lebensmittelgesetzgebung kommt es zu einer Anpassung der Schweizerischen Gesetze an diejenigen der Europäischen Union, was für die Schweiz die Teilnahme an Europäischen Überwachungsprogrammen ermöglicht (RASFF, RAPEX). Dies generiert der Lebensmittelindustrie und den Behörden Vorteile, für den Bereich Wildbrethygiene aber unnötige Hürden bei der Jagdausübung durch die Jagdberechtigten, sowie grösserer finanzieller und personeller Aufwand beim Vollzug der neuen Bestimmungen durch die Jagd- und die Veterinärbehörden.
JagdSchweiz hat Gelegenheit erhalten, am neuen Biberkonzept mitzuarbeiten und entsprechend zum Entwurf Stellung zu nehmen.
JagdSchweiz unternimmt zahlreiche Anstrengungen, um die Artenvielfalt und die Biodiversität in der Schweiz heute und auch in Zukunft zu gewährleisten. Der Biber ist als Teil der Schweizer Tierpopulation anzuerkennen, sofern er frei einwandert und seine Lebensräume auf natürliche Weise wiederbesiedelt. Durch die dichte Besiedelung der Schweiz und die landwirtschaftliche Nutzung kommt es immer wieder zu Zwischenfällen mit dem Biber. Dies muss akzeptiert werden, sofern man einen «freien» Biber in der Schweiz haben will.
Nachfolgend finden Sie die Stellungnahme von JagdSchweiz zur geplanten Änderung der Jagdverordnung (JSV):
Die beiden Konzeptentwürfe sind im Vergleich zu den heute anwendbaren Konzepten überaus komplex gestaltet und insbesondere massiv überreguliert. Die beiden Konzeptentwürfe lassen in der Praxis die notwendigen Eingriffe nicht zu. Sie verhindern die durch Artikel 4 der eidgenössischen Jagdverordnung festgelegte Zielsetzung der Regulation der Grossraubtierbestände von Wolf und Luchs.
Am 3. Januar wurde in der Nähe von Tamins ein junger Wolf tot aufgefunden, Untersuchungen haben gezeigt, dass der Wolf mit einer Kugelwaffe geschossen wurde. Die Täterschaft ist bis heute unbekannt. JagdSchweiz setzt sich gegen jeglichen illegalen Abschuss von Wildtieren ein. Dies gilt insbesondere auch für geschützte Tiere, wie Wolf, Luchs und Bär.
Der Verein „Wildtierschutz Schweiz“ hat im Kanton Graubünden diese Initiative lanciert. Die Unterschriftensammlung ist mit der Publikation vom 12. September 2013 im Bündner Amtsblatt eröffnet. Die Initiative betrifft derzeit zwar die Bündner Jagd, Im Verein „Wildtierschutz Schweiz“ sind die international gut vernetzten Jagdgegner organisiert, welche die Jagd grundsätzlich ablehnen.
Nachfolgend finden Sie die Stellungnahme von JagdSchweiz zur Teilrevision der Eidgenössischen Jagdverordnung.
Wenn Sie auf den Link klicken, kommen Sie auf das Video zum Thema Raumplanungsgesetz.
Jagd Schweiz bedauert es sehr, dass 18 Rehkitze auf Grund von fehlerhaften Sendehalsbändern die zu Studienzwecken angebracht wurden, aus Tierschutzgründen erlegt werden mussten. Es ist für Jäger unverständlich, dass die verwendeten Halsbänder im Vorfeld offensichtlich nicht ausreichend getestet worden sind.
Andwil, 19.1.2013 / Die Präsidentenkonferenz von JagdSchweiz sagt JA zum revidierten Raumplanungsgesetz. Durch die in den letzten Jahrzehnten extrem zugenommene Zersiedelung der Schweiz wurden die natürlichen Lebensräume der wildlebenden Tiere enorm eingeschränkt. Die damit verbundene Fragmentierung der offenen Landschaft beeinträchtigt zudem die genetische Vielfalt zahlreicher Tierarten. Dem Schutz des Kulturlandes ist eine wesentlich höhere Priorität einzuräumen. Die Überbauung der offenen Landschaft ist endlich zu bremsen. Die bestehenden Siedlungsflächen sind konsequenter zu nutzen, um den Bedarf an Bauland zu reduzieren. Die Revision schliesst wichtige Lücken im geltenden Raumplanungsgesetz und schafft die notwendigen Voraussetzungen um diese Ziele zu erreichen. Die kantonalen Richtpläne werden gestärkt, die Konkretisierung der Bestimmungen, Fristen und Sanktionen schaffen wichtige Grundlagen zum wirkungsvollen Vollzug des Gesetzes. Aus diesen Gründen sagt JagdSchweiz JA zum revidierten Raumplanungsgesetz!