Ist Jagd nötig?
Wir Jäger wünschen uns im Wald ein gemeinsames Miteinander und gegenseitige Rücksicht.
Eine kontrollierte Wildregulierung schützt zum einen unsere Wälder vor übermässigem Wildverbiss und grossen Fegschäden. Ein sehr hoher Wildverbiss verhindert die Verjüngung und das Nachwachsen einer jungen Waldgeneration. Auf der anderen Seite sind Zweige, Knospen und Blätter der Waldbäume Teil der Nahrung unserer Waldtiere und muss bis zu einem gewissen Grad toleriert werden. Eine Überpopulation jedoch führt zu hohen Schäden.
Beim Fuchs geht es darum, die Bestände unter Kontrolle zu halten. Sind die Bestände zu gross, gibt es Probleme mit dem Aufkommen von Rehkitzen, Hasen und allen Bodenbrütern.
Ein angepasster Wildbestand sichert in der Winterzeit vielen Tieren das Überleben und schützt sie vor dem Hungertod.
Jagd nutzt nachhaltig den natürlichen Nachwuchs als hochwertiges, biologisches Wildfleisch (Wildbret) sowie die Pelzfelle von Füchsen.
Grundlage für die Jagdausübung in der Schweiz ist das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG). Dieses Gesetz bezweckt:
- Die Artenvielfalt und die Lebensräume der einheimischen und ziehenden wildlebenden Säugetiere und Vögel zu erhalten,
- Die von wildlebenden Tieren verursachten Schäden an Wald und an landwirtschaftlichen Kulturen auf ein tragbares Mass zu begrenzen,
- Eine angemessene Nutzung der Wildbestände durch die Jagd zu gewährleisten,
- Bedrohte Tierarten zu schützen.
Die Jagdausübung ist in den kantonalen Jagdgesetzen geregelt. Diese nehmen auf die regionalen Gegebenheiten Rücksicht und legen im Wesentlichen fest:
- Ausbildung der Jäger (Jagdfähigkeit)
- Jagdberechtigung
- Jagdbare Arten
- Jagdzeiten
- Waffen, Munition und weitere Hilfsmittel
- Ausbildung und Einsatz von Hunden
- Bestandeskontrolle des Wildes (Zählung)
- Den vorgegebenen Abschuss erfüllen (sehr zeitintensiv)
- Ständige Schiess- und Hundeausbildung
- Junge Kitze aus Mähwiesen retten (Mähtod)
- Schutz und Pflege der Lebensräume (Chuderen, Zäune, Äsungsflächen, Wildruhezonen, usw.)
- Unterhalt von jagdlichen Einrichtungen (Hochsitze)
- Aufstellung und Unterhalt von optischen und akustischen Wildwarngeräten entlang der Strassen
- Bei Wildtierunfällen auf den Strassen oder anderen Vorfällen die toten oder verletzten Tiere bergen, erlösen und Hilfe leisten (Tag und Nacht)
- Marder- und Fuchsprobleme im bewohnten Gebiet
- Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit
Genauso wie die Jäger nutzen auch Spaziergänger, Wanderer, Radfahrer und Reiter die Natur im Wald zur Erholung und Entspannung. Damit sich all unsere Freizeitaktivitäten im Wald möglichst wenig auf den Lebensraum unserer Waldtiere auswirken, sind eine Reihe von Verhaltensregeln zu beachten:
- Auf den Wegen und Waldstrassen bleiben
- Dickicht und unwegsame Gebiete meiden, das sind die Schlafzimmer der Waldtiere
- Freilaufende Hunde können in Wald und Wiese stöbern und schrecken so ruhende oder junge Wildtiere auf.
- Selbst wenn ein Hund keine Tiere verletzt, löst er bei ihnen Stress- und Fluchtverhalten aus.
- Um den Wildtieren einen sicheren Lebens- und Erholungsraum zu gewährleisten, müssen Hunde stets vom Halter unter Kontrolle sein.
- Einem streunenden Hund darf man nicht die Gelegenheit für sein Verhalten geben, er ist an der Leine zu führen. Als Besitzer immer ist man zu einem grossen Teil an diesem Verhalten mit Schuld.
- Insbesondere während der Zeit der jungen Rehe – vom April bis Juli gehören alle Hunde an die Leine!
Jagd schützt und nützt
Jagd ist die nachhaltige Nutzung einer natürlichen Ressource.