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Positionen

Postulat Reichmuth

30.05.2023

Am 8. Juni 2023 stimmt der Ständerat über das Postulat Reichmuth ab. JagdSchweiz empfiehlt dieses abzulehnen.

Begründung:

  1. Gemäss Art. 3 Jagdgesetz sind die Kantone zuständig für die Planung der Jagd insbesondere auch für die Massnahmen bei Schäden, welche durch das Wild verursacht wird. Die Forderung, dass der Bund Maßnahmen für die Kantone formuliert, um die durch Wild verursachten Schäden an der Waldverjüngung zu reduzieren, steht den bestehenden Regalrechten diametral entgegen.

  2. Die im Postulat geforderten Massnahmen sind bereits über die Eidg. Waldverordnung Art. 31 abgedeckt. Dieser Artikel verpflichtet die Kantone bereits, Konzepte zur Verhütung von Wildschäden zu erstellen. Darin enthalten sind die forstlichen und die jagdlichen Massnahmen zur Beruhigung der Lebensräume und eine – wie im Postulat Reichmuth geforderte – Erfolgskontrolle. Wir halten diesbezüglich fest, dass es massgebliche Unterschiede in der Waldbewirtschaftung und der Schadenssituation in den verschiedenen Regionen der Schweiz gibt, entsprechend braucht es auch unterschiedliche Konzepte sowie ein unterschiedliches Vorgehen, um das Problem zu lösen. Diese föderalen Strukturen auszuhebeln und durch eine bundesweite Kontrolle zu ersetzen wäre unverständlich. Die Kantone wissen sehr wohl um die Problematik und können damit auch umgehen.

  3. Die Problematik des Klimawandels den freilebenden Wildtieren zuzuschieben greift zu kurz. Allein die nachweislich zunehmende Freizeitnutzung im Wald führt zu Stresssituationen für das Wild was Verbiss-Schäden fördert. Sollte tatsächlich ein Bericht vom Bund erstellt werden, so müsste tatsächlich nicht nur der Einfluss der Wildtiere auf die Waldverjüngung untersucht werden, sondern insbesondere auch die geographischen Unterschiede, der Einfluss der Freizeitnutzung, waldbauliche Fehler, Wirksamkeit getätigter Schutzmassnahmen sowie der Situation im Zusammenhang mit Stürmen, Borkenkäfern, Trockenheit, Feuer, etc.