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Positionen

Position JagdSchweiz zum Einsatz von Wildkameras (Fotofallen)

28.02.2014

JagdSchweiz hat im Januar 2013 Empfehlungen für den Einsatz von Wildkameras veröffentlicht und ausdrücklich auf die Einhaltung des Datenschutzgesetzes hingewiesen. In der Antwort auf die einfache Anfrage von NR Rossini vom 12.02.2014 hat nun der Bundesrat angekündigt, dass Wildkameras bei nächster Gelegenheit in der Jagdverordnung zu jagdlichen Zwecken verboten werden sollen.

 

JagdSchweiz lehnt ein solches Verbot aus folgenden Gründen ab:

  1. Der Einsatz von Fotofallen ist, insbesondere für die Schwarzwildjagd, aber auch für das Monitoring von wildlebenden Tieren nützlich.
  2. Werden Fotofallen korrekt montiert und unter Angabe einer Kontaktadresse signalisiert, ist der Datenschutz gewährleistet.
  3. Ein Verbot in der Jagdverordnung ist nicht sachgerecht. Es handelt sich ausdrücklich um eine Datenschutzfrage, die im Datenschutzgesetz bereits ausführlich geregelt ist.
  4. Fotoapparate werden nicht nur von Jägern auf öffentlichem Grund eingesetzt.
  5. Ein Verbot von Wildkameras für den jagdlichen Einsatz ist unverhältnismässig. Konsequenterweise müsste auch der Einsatz von Smartphone-Kameras, Helmkameras, usw. verboten werden.
  6. Die Wahrscheinlichkeit, dass beim sachgerechten jagdlichen Einsatz von Fotofallen Personen fotografiert werden, ist äusserst gering. Ein generelles Verbot für den jagdlichen Einsatz leistet keinen wesentlichen Beitrag zum persönlichen Datenschutz.

 

Downloads

Position JagdSchweiz zum Einsatz von Wildkameras (PDF)
Weiterführende Informationen zum Datenschutz beim Einsatz von Wildkameras (PDF)